Unsere Schule
Wilhelm-von-Türk-Schule ist die einzige Förderschule für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Hören" und „Sprache" im Land Brandenburg. Sie unterstützt sowohl Kinder und Jugendliche, die hier beschult werden, als auch die, die im gemeinsamen Unterricht an anderen Schulen lernen (Sonderpädagogikverordnung). Aufgabe ist es, allen Kindern und Jugendlichen mit einer Hör- und Sprachschädigung die entsprechende sonderpädagogische Förderung zukommen zu lassen (Schulprogramm).
Alle Lehrerinnen und Lehrer verfügen über die entsprechende sonderpädagogische Ausbildung. Der Unterricht wird schädigungsspezifisch gestaltet. Grundlage der Bildung und Erziehung sowie der sonderpädagogischen Förderung sind die Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen der jeweiligen Bildungsgänge und die Förderpläne. Diese gelten auch für alle Formen der Bewertung und Zensierung und des dabei zu gewährenden Nachteilsausgleichs. Maximal zwölf Schüler pro Klasse lernen in modernen und zweckmäßig eingerichteten Klassen- und Fachräumen. Die raumakustischen Bedingungen orientieren sich an den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung.
Die Stundentafel im Bereich „Hören" beinhaltet ab Klasse 1 das Unterrichtsfach DGS (Deutsche Gebärdensprache).
Die individuelle Förderung bezieht sich besonders auf die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz (z.B. Hör- Sprech- Spracherziehung, lautsprachunterstützende Gebärden, DGS) und der motorischen Fähigkeiten (Psychomotorik).
Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung im gemeinsamen Unterricht, ihre Eltern und Lehrer können sich mit allen Fragen zum Förderschwerpunkt "Hören" an die Schule wenden.
