Unsere Schule
Maximal zwölf Schüler pro Klasse lernen in modernen und zweckmäßig eingerichteten, störschallgedämmten Klassen- und Fachräumen. Die Lehrer verfügen über die entsprechende sonderpädagogische Ausbildung. Der Unterricht wird schädigungsspezifisch gestaltet. Grundlage der Bildung und Erziehung sowie der sonderpädagogischen Förderung sind die Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen der jeweiligen Bildungsgänge und die Förderpläne. Diese gelten auch für alle Formen der Bewertung und Zensierung und des dabei zu gewährenden Nachteilsausgleichs.
Zusätzlich zur Stundentafel wird in allen Klassen des Bereichs "Hören" das Unterrichtsfach "Hörgeschädigtenkunde" erteilt. Das Fach DGS (Deutsche Gebärdensprache) wird ab Klasse 1 angeboten. Ab Klasse 7 ist es Bestandteil des Wahlpflichtunterrichtes.
Die individuelle Förderung bezieht sich besonders auf die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz (z.B. Hör- Sprech- Spracherziehung, lautsprachunterstützende Gebärden, DGS) und die motorischen Fähigkeiten (Psychomotorik).
Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung im gemeinsamen Unterricht, ihre Eltern und Lehrer können sich mit allen Fragen zum Förderschwerpunkt "Hören" an die Beratungsstelle der Schule wenden.
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Abschlüsse
Die Schülerinnen und Schüler im Bereich "Hören" können nach der Klasse 10 alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I (Schulgesetz) des Landes Brandenburgs erwerben:
- den Hauptschulabschluss/ die Berufsbildungsreife,
- den erweiterten Hauptschulabschluss/ die erweiterte Berufsbildungreife,
- den Realschulabschluss/ die Fachoberschulreife,
- die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan Förderschwerpunkt "Lernen" unterrichtet werden, erwerben die entsprechenden Abschlüsse.
