Schulleiterin: Uta Kapp
stellv. Schulleiter: Armin Wolf
Sekretärin: Kirsten Fuchs
Tel.: 0331 / 289 70 40
Fax.: 0331 / 289 70 41
Email sekretariat@tuerkschule.de

Wilhelm-von-Türk-SchuleSchule mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
"Hören" und "Sprache"
Bisamkiez 107-111
14478 Potsdam


W.Törk
1774 - 1846  

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Unsere Schule

Schulgeschichte

Seit den 01.08.2009 werden an unserer Schule sowohl Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf für den Förderschwerpunkt "Hören" als auch "Sprache" unterrichtet. Bis dahin existierten am Standort Bisamkiez zwei nach diesen Föderschwerpunkten getrennte Schulen.
Unsere Schule trägt den Namen des Pädagogen und Ehrenbürgers Potsdams Wilhelm von Türk.

Besonderheiten

Die Wilhelm-von-Türk-Schule ist die einzige Förderschule für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte "Hören" und "Sprache" im Land Brandenburg. Als Leiteinrichtung für den Förderschwerpunkt "Hören" unterstützt sie sowohl Kinder und Jugendliche, die hier beschult werden, als auch die, die im gemeinsamen Unterricht an anderen Schulen lernen (Sonderpädagogikverordnung). Aufgabe ist es, allen Kindern und Jugendlichen mit einer Hör- und Sprachschädigung die entsprechende sonderpädagogische Förderung zukommen zu lassen (Schulprogramm).
Maximal zwölf Schüler pro Klasse lernen in modernen und zweckmäßig eingerichteten, störschallgedämmten Klassen- und Fachräumen. Die Lehrer verfügen über die entsprechende sonderpädagogische Ausbildung. Der Unterricht wird schädigungsspezifisch gestaltet. Grundlage der Bildung und Erziehung sowie der sonderpädagogischen Förderung sind die Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen der jeweiligen Bildungsgänge und die Förderpläne. Diese gelten auch für alle Formen der Bewertung und Zensierung und des dabei zu gewährenden Nachteilsausgleichs.

Zusätzlich zur Stundentafel wird in allen Klassen des Bereichs "Hören" das Unterrichtsfach "Hörgeschädigtenkunde" erteilt. Das Fach DGS (Deutsche Gebärdensprache) wird ab Klasse 1 angeboten. Ab Klasse 7 ist es Bestandteil des Wahlpflichtunterrichtes.

Die individuelle Förderung bezieht sich besonders auf die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz (z.B. Hör- Sprech- Spracherziehung, lautsprachunterstützende Gebärden, DGS) und die motorischen Fähigkeiten (Psychomotorik).

Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung im gemeinsamen Unterricht, ihre Eltern und Lehrer können sich mit allen Fragen zum Förderschwerpunkt "Hören" an die Beratungsstelle der Schule wenden.

Aktuelles 

Kooperationsvertrag

Am 09.März 2010 wurde der Kooperationsvertrag zwischen unserer Schule und der Firma Hörgeräte Klaper unterzeichnet. Einige visuelle Eindrücke finden Sie hier.

Tag der offenen Tür

Am 20.März 2010 öffneten wir unsere Türen für alle, die unsere Schule näher kennen lernen wollten. So reflektiert die Märkische Allgemeine am 24.03.2010.

Bildungsgänge und Bereiche

Die Schule gliedert sich in folgende Bereiche:

Abschlüsse

Die Schülerinnen und Schüler im Bereich "Hören" können nach der Klasse 10 alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I (Schulgesetz) des Landes Brandenburgs erwerben:

  • den Hauptschulabschluss/ die Berufsbildungsreife,
  • den erweiterten Hauptschulabschluss/ die erweiterte Berufsbildungreife,
  • den Realschulabschluss/ die Fachoberschulreife,
  • die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan Förderschwerpunkt "Lernen" unterrichtet werden, erwerben die entsprechenden Abschlüsse.